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   OLG Frankfurt, 12.04.2006 - 7 U 88/05   

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https://dejure.org/2006,5407
OLG Frankfurt, 12.04.2006 - 7 U 88/05 (https://dejure.org/2006,5407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.2006 - 7 U 88/05 (https://dejure.org/2006,5407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 2006 - 7 U 88/05 (https://dejure.org/2006,5407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1127 Abs 1 BGB, § 1128 BGB, § 12 Nr 1 VGB, § 74 VVG, §§ 74 ff VVG
    Gebäudeversicherung: Wohnungseigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung; Stellung des Grundpfandrechtsgläubigers im Versicherungsfall

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 1127; ; BGB § 1128; ; VGB 88 § 12 Nr. 1; ; VVG § 102

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 102; BGB § 1127; BGB § 1128; VGB 88 § 12
    Stellung des Grundpfandgläubigers im Versicherungsfall L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1127; VVG § 74 § 75
    Versicherung auf fremde Rechnung, Leistungspflicht an die Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmer, Hypothek an Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belastung eines versicherten Gebäudes mit Grundpfandrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang und Dauer eines Grundpfandrechts an einem versicherten Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalls ; Zweck der dinglichen Surrogation

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung - Mit Grundpfandrecht belastetes WEG-Gebäude: An wen muss der Versicherer zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1635
  • r+s 2007, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.03.1995 - 20 U 335/94

    Versicherungsansprüche bei Schäden am Sondereigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2006 - 7 U 88/05
    Der einzelne Wohnungseigentümer ist lediglich Mitversicherter (vgl. hierzu OLG Hamm in VersR 1996, 1234; Prölss/Martin, 27. Aufl., § 74 VVG Rn. 3 a), der den materiell-rechtlich ihm zustehenden Versicherungsanspruch nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers (Wohnungseigentümergemeinschaft) gegenüber dem Versicherer geltend machen kann (§§ 75 VVG, 12 Abs. 2 S. 2 VGB 88), und zwar selbst dann, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist (§ 12 Abs. 2 S. 1 VGB 88).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06

    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der

    Der einzelne Wohnungseigentümer ist in diesem Rahmen lediglich Mitversicherter (vgl. OLG Frankfurt r+s 2007, 21; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1419; Prölss/Martin, 27. Aufl., § 74 VVG Rn. 3 a), der den materiell-rechtlich ihm zustehenden Versicherungsanspruch nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers, also der Wohnungseigentümergemeinschaft, gegenüber dem Versicherer geltend machen kann (§§ 75 VVG, 12 Abs. 2 S. 2 VGB 88), und zwar selbst dann, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist (§ 12 Abs. 2 S. 1 VGB 88).
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